Hospiz am Brombachsee

Derzeit entsteht unter der Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Südfranken am Ufer des Brombachsees, nähe Pleinfeld, ein Hospiz mit acht stationären Plätzen.

Dieses Projekt kann nunmehr nach jahrelangen, gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der in beiden Landkreisen engagierten Hospizvereine Wirklichkeit werden. Gemeinsam mit dem BRK Südfranken werden die Hospizvereine den Betrieb des Hospizes gewährleisten.
Nachdem Sterbebegleitung zu Recht nicht kommerziellen Interessen unterliegen darf, ist sowohl der Bau als auch der Betrieb eines Hospizes aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen defizitär.

Um späteren Betrieb der Einrichtung sicherzustellen, haben die beiden Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen, die kreisfreie Stadt Schwabach sowie 43 Kommunen aus den beiden genannten Landkreisen den Förderverein „Hospiz am Brombachsee“ gegründet.

Hospizübersicht

Nicht allen Menschen ist es vergönnt, Zuhause sterben zu dürfen. Oft können die pflegerischen Leistungen und die notwendige Unterstützung nicht von den Angehörigen erbracht werden. Manche Betroffene möchten ihren Angehörigen die Versorgung und die damit verbundene Belastung auch nicht zumuten. 

In diesen Fällen kann ein Hospiz ein guter Wegbegleiter sein. Bei einem stationären Hospiz handelt es sich um eine Einrichtung mit familiären Charakter mit im Regelfall mindestens 8 und max. 12 Betten in Einzelzimmern. Aufgenommen werden Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase, die dort eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erhalten. Eine häusliche Atmosphäre und die Nähe zu den ihnen nahestehenden Menschen tragen mit dazu bei, den Sterbenden diese letzte Lebensphase zu erleichtern. In Bayern gibt es derzeit 24 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 267 stationären Plätzen sowie zwei teilstationäre Tageshospize für Erwachsene mit insgesamt 14 Plätzen (Stand August 2024). Der Bedarf an Hospizplätzen in Bayern übersteigt bei weitem das derzeitige Angebot.

Der ländliche Raum ist hier bei der Verteilung der Hospize bislang unterrepräsentiert. Über die Hälfte der Hospizbetten entfallen auf Metropolregionen wie München oder Nürnberg oder befinden sich in Großstädten wie Augsburg, Ingolstadt. Die Menschen möchten jedoch an ihrem Lebensende in ihrer Heimat versorgt und nicht bis in die städtischen Ballungsräume pendeln müssen. 

Nach jahrelangen gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen, sowie der in beiden Landkreisen engagierten Hospizvereine, ist es nunmehr gelungen, den Zuschlag für ein Hospiz in unserer Region zu erhalten. Von den Krankenkassen wurde letztendlich bestätigt, dass der Bedarf vorhanden und eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt wird. Mit dem BRK Südfranken konnte ein Träger gefunden werden, der den Bau und in Kooperation mit den beiden Hospizvereinen in den Landkreisen Roth und Weißenburg-Gunzenhausen auch den Betrieb übernehmen wird. Als Standort wurde ein Grundstück am Brombachsee, nähe Pleinfeld, gefunden.

 

Die Kosten für den Aufenthalt in einem stationären Hospiz werden zu einem großen Teil von den Kostenträgern – insbesondere den Kranken- und Pflegekassen übernommen. 

Der Aufenthalt in einem Hospiz ist für die Gäste ohne Zuzahlungen möglich. Vom Gesetzgeber ist vorgegeben, dass ein stationäres Hospiz keinen Gewinn erwirtschaften darf. Die Krankenkassen erstatten deshalb nur max. 95 % der Kosten. Die übrigen 5 % müssen vom Träger aufgebracht werden. 

Die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen haben deshalb zur finanziellen Unterstützung des laufenden Betriebs und den zu erwartenden Defiziten während der Anlaufphase die Gründung eines Fördervereins auf den Weg gebracht. Ziel und Aufgabe des Fördervereins ist es, über Mitgliedsbeiträge und Spendenmittel Gelder zu akquirieren, um den Betrieb des Hospizes finanziell abzusichern.

Gründungsmitglieder des Fördervereins sind die beiden Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen, die kreisfreie Stadt Schwabach sowie 43 Kommunen aus den beiden genannten Landkreisen. Diese kommunalen Gebietskörperschaften zählen zu den „ordentlichen Mitgliedern“ des Fördervereins.

Weitere „fördernde Mitglieder“ können alle natürlichen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sowie juristische Personen werden.